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Informationen zum Thema: Flugtauglichkeit

Die erste Frage lautet für alle: Darf ich überhaupt fliegen?

Im letzten Jahr flogen mehr als 50 Millionen Deutsche ins Ausland. Die meisten Reisenden hielten sich in Europa auf, etwa 25% in Überseestaaten. Weltweit sterben jährlich ca. 1.000 Menschen durch Abstürze und etwa 2.500 Personen im Flugzeug an den Folgen gesundheitlicher Störungen. Unter Berücksichtigung der Gesamtzahl der Flugreisenden ist Fliegen statistisch gesehen also eine der sichersten Transportformen, sicherer als eine Reise mit dem Auto.

Auf Grund der besonderen Bedingungen in einem Flugzeug, stellt sich insbesondere für chronisch Kranke, Schwangere und Eltern mit Kleinkindern jedoch die Frage der Flugtauglichkeit.

Im Flugzeug, insbesondere bei längeren Flügen, finden sich veränderte Lebensbedingungen, die jeder Fluggast kennen sollte. Hierbei ist folgendes zu beachten:
  • Die Abnahme des Sauerstoffdruckes (vergleichbar mit einer Höhe von 2400 m auf der Erde)
  • Der Bewegungsmangel
  • Die einseitige Sitzposition
  • Und ggf. eine fehlende ärztliche Akuthilfe
Herz-, Kreislauf- und Lungenerkrankungen

Durch die Abnahme der Sauerstoffsättigung während eines Fluges in großer Höhe sind Patienten mit dekompensierenden Herz- und Lungenerkrankungen besonders gefährdet. Sowohl Menschen mit einer KHK (koronare Herzerkrankung), als auch Personen mit Veränderungen an den Herzklappen sowie einer Herzinsuffizienz (Herzmuskelschwäche) sollten vor einem Flug ärztlichen Rat einholen. Das gleiche gilt für Patienten mit einer stark verminderten Lungenfunktion (z.B. Lungenemphysem).

Allgemein gilt: Patienten sind fluguntauglich, wenn sie auf dem Fahrradergometer keine 50 Watt ohne Beschwerden leisten. Jeder Flugpassagier sollte ohne fremde Hilfe die Gangway alleine passieren und sich bei einem Notfall selber helfen können.

Mal ein paar grundsätzliche Hinweise:
  • Ein Mensch ist flugtauglich, wenn er die Gangway eines Flugzeuges selbständig ohne Luftnot hinaufkommt. Personen, die schon in Ruhe über Beschwerden klagen, sind daher fluguntauglich.
  • Hochdruckpatienten mit einem Blutdruck unter 200/120 mmHg dürfen fliegen, ebenso Träger von Herzschrittmachern. Die tägliche Medikation muss unbedingt auch vor und während der Flüge eingenommen werden, auch der chronisch Kranke darf seine Notfallmedikamente (z.B. Nitrospray) nicht vergessen.
  • Träger von Herzschrittmachern dürfen fliegen.
Erkrankungen der Venen

Personen mit einem Krampfaderleiden und allgemeiner Thrombosegefahr dürfen fliegen, sollten aber über die wichtigsten Verhaltensregeln aufgeklärt sein. Zur Vorbeugung gegen das so genannte "Economy-Class-Syndrom" (enge Sitze, wenig Raum für Bewegung) werden während des Fluges regelmäßige gymnastische Übungen sowie eine regelmäßige Bewegung durch Hin- und Herlaufen empfohlen. Eventuell müssen gefährdete Menschen vor der Reise mit gerinnungshemmenden Medikamenten (z.B. Acetylsalicylsäure) behandelt werden und während des Fluges Kompressionsstrümpfe tragen.

    Hinweis:
  • Thrombosegefährdete Personen müssen bei einem Langstreckenflug regelmäßig ihre Muskelpumpe im Unter- und Oberschenkel betätigen, am besten durch Bewegung und gymnastische Übungen.
Flugreisen nach akuten Erkrankungen und Operationen

Je nach Art des operativen Eingriffes oder der Erkrankung sollten Flugreisen erst nach der Rekonvaleszenz angetreten werden. Dabei spielen bei der Beurteilung der Flugtauglichkeit neben spezifischen gesundheitlichen Komplikationen auch die mit einem Flug verbundenen Stressfaktoren eine Rolle. Diese werden vom Organismus nach einer Operation oder einer akuten Erkrankung schlechter toleriert. Von Flugmedizinern werden allgemeine Wartezeiten empfohlen, wenngleich im Einzelfall entschieden werden muss.

Allgemeine Empfehlungen für Wartezeiten bis zum Antritt eines Fluges bei:
  • Operationen im Mittelohr- und Nasennebenhöhlenbereich - 10 Tage
  • Kleinere Bauch- und Brustkorboperationen (z.B. Appendektomie "Blinddarmentfernung") - 10 Tage
  • Größere chirurgische Eingriffe - bis 6 Monate
  • Eingriffe an den Herzkranzgefäßen und Bypass-Operation - mindestens 3 Wochen
  • Augenoperationen (z.B. Grauer Star) - 4 Wochen
Flugreisen und Schwangerschaft

Frauen mit einer komplikationslosen Schwangerschaft dürfen ohne Bedenken bis zum 7. Monat fliegen. Im 8. Monat ist eine ärztliche Unbedenklichkeitsbescheinigung erforderlich, aus der hervorgeht, dass Komplikationen, insbesondere eine Frühgeburt, nicht zu erwarten sind. Im 9. Schwangerschaftsmonat dürfen (und sollten) Frauen nicht mehr fliegen.

Also nicht vergessen:
  • Frauen dürfen im 9. Schwangerschaftsmonat nicht mehr fliegen. Im 8. Monat muss eine ärztliche Unbedenklichkeitsbescheinigung vorgelegt werden.
ALOR DIVE wünscht Ihnen eine schöne Reise!

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